Einzelberatung in einem modernen Büro mit einem Berater und einem Geschäftsperson
Versorgungsordnung für Unternehmen

Ohne Zusatzkosten

Mitarbeiter binden und Vermeidung von drohenden Bußgeldern

Interessant? Melden Sie sich bei uns, wir sind Ihr Experte und Ansprechpartner für eine optimale Versorgungsordnung für Unternehmen!

Gleich zwei wichtige Aspekte können wir für Sie in Ihrem
Unternehmen umsetzen:

  1. Guten Mitarbeitern einen unschlagbaren Vorteil bieten, welche diese an Ihr Unternehmen bindet und Sie als Unternehmen noch attraktiver macht.
  2. Vermeidung von Bußgeldern, welche derzeit mit bis zu 2.000€ je Mitarbeiter verhängt werden.

Dies gestalten wir für Sie als Arbeitgeber kostenneutral!

Wie das geht? Ganz einfach! Wir richten für Sie eine entsprechende Versorgungsordnung ein, bei der Sie die steuer- und sozialversicherungspflichtigen Vorteile als Unternehmer nutzen können.

Dadurch ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern einen nachhaltigen finanziellen Vorteil.

Seit dem 01. August 2022 gilt das Nachweisgesetz, welches die Unternehmen zu einer schriftlichen Versorgungsordnung gegenüber den Arbeitnehmern zwingt.

Schon ab dem 1. Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge in schriftlicher Form ab dem 1. Beschäftigungstag anbieten.

Wir beraten sie, wie dies für Ihr Unternehmen kostenneutral geht.

Seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BSRG), gibt es einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von mindestens 15%*

Worauf warten Sie noch?

Als Arbeitgeber haben Sie nichts zu verlieren und Ihre Mitarbeiter bekommen zusätzliches Geld für Ihre Altersvorsorge.

Wir beraten Sie kostenlos

 

Als Arbeitgeber haben Sie Besseres zu tun, als ständig nach den neuesten Geset-zesänderungen zu suchen und Ihre Mitarbeiter regelmäßig darüber zu informieren.

Genau dazu sind Sie jedoch verpflichtet. Im Rahmen einer Versorgungsordnung übernehmen wir diese Tätigkeit für Sie. Ihre Haftung wird durch diese Versorgungs-ordnung erheblich reduziert. Unsere Beratung hilft Ihnen dabei, dieses Vertrauen aufzubauen und zu bewahren

Im Detail

Auch wenn es viele Arbeitgeber nicht wahrhaben wollen: Sie haben bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine ganze Reihe von Pflichten.

  1. Die Andienungspflicht bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer ein Recht auf Entgeltumwandlung ab dem 1. Beschäftigungstag hat und Sie daher verpflichtet sind dies zu ermöglichen.

Risiko: Bieten Sie nichts an, oder verweigern dem Arbeitnehmer eine bAV, kann dieser auch noch viele Jahre später Schadenersatzansprüche geltend machen. Diese können sich teils auf fünfstellige Beträge belaufen – pro Arbeitnehmer.

  1. Das Auswahlrecht bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber das Recht haben, den Durchführungsweg und die Produktauswahl zu bestimmen.

Chance: Wählen Sie einen bAV-Spezialisten ihres Vertrauens, welcher die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Gesellschaften kennt und Ihnen klare Empfehlungen aussprechen kann.

  1. Das Leistungsbestimmungsrecht bedeutet, dass Sie als Arbeit-geber wählen dürfen, ob Ihre Mitarbeiter zusätzliche Absicherungen, wie bspw. Berufsunfähigkeit integrieren dürfen.
  2. Die Informations- und Hinweispflicht soll im Rahmen der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht dazu führen, dass alle Arbeitnehmer über Ihre Möglichkeiten der bAV und Bedingungen informiert sind.

Risiko: Auch wenn viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter informieren, so versäumen sie oft dies entsprechend zu dokumentieren, um im Zweifelsfall ihre Enthaftung festzuhalten.

  1. Die Auskunftspflicht verpflichtet Sie, den einzelnen Mitarbeiter regelmäßig über den Stand der bAV zu informieren.
  2. Die Gleichbehandlungspflicht sorgt gemäß dem Gleich-Behandlungsgrundsatz, dass einzelne Mitarbeiter nicht ohne sachlichen Grund schlechter als andere gestellt werden dürfen.

Risiko: Eine Pflichtverletzung kann wie eine Verletzung der Andienungspflicht gewertet werden und hohe Strafzahlungen zur Folge haben.

  1. Die Einstands- und Erfüllungspflicht regelt, dass der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann einzustehen hat, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn, sondern z.B. über eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung erfolgt.

Chance: Sie legen die für Sie einfachste Verordnung fest und haben nur einen Ansprechpartner.

Die Pflicht zum Arbeitgeberzuschuss und das Recht zur Förderung bedeutet, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Entgeltumwandlung grundsätzlich mit mindestens 15%* zu bezuschussen. Dies können Sie steuerlich geltend machen und damit kostenneutral für Ihr Unternehmen regeln.