Interessant? Melden Sie sich bei uns, wir sind Ihr Experte und Ansprechpartner für eine optimale Versorgungsordnung für Unternehmen!
Gleich zwei wichtige Aspekte können wir für Sie in Ihrem
Unternehmen umsetzen:
Dies gestalten wir für Sie als Arbeitgeber kostenneutral!
Wie das geht? Ganz einfach! Wir richten für Sie eine entsprechende Versorgungsordnung ein, bei der Sie die steuer- und sozialversicherungspflichtigen Vorteile als Unternehmer nutzen können.
Dadurch ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern einen nachhaltigen finanziellen Vorteil.
Schon ab dem 1. Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge in schriftlicher Form ab dem 1. Beschäftigungstag anbieten.
Wir beraten sie, wie dies für Ihr Unternehmen kostenneutral geht.
Seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BSRG), gibt es einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von mindestens 15%*
Worauf warten Sie noch?
Als Arbeitgeber haben Sie nichts zu verlieren und Ihre Mitarbeiter bekommen zusätzliches Geld für Ihre Altersvorsorge.
Wir beraten Sie kostenlos
Genau dazu sind Sie jedoch verpflichtet. Im Rahmen einer Versorgungsordnung übernehmen wir diese Tätigkeit für Sie. Ihre Haftung wird durch diese Versorgungs-ordnung erheblich reduziert. Unsere Beratung hilft Ihnen dabei, dieses Vertrauen aufzubauen und zu bewahren
Auch wenn es viele Arbeitgeber nicht wahrhaben wollen: Sie haben bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine ganze Reihe von Pflichten.
Risiko: Bieten Sie nichts an, oder verweigern dem Arbeitnehmer eine bAV, kann dieser auch noch viele Jahre später Schadenersatzansprüche geltend machen. Diese können sich teils auf fünfstellige Beträge belaufen – pro Arbeitnehmer.
Chance: Wählen Sie einen bAV-Spezialisten ihres Vertrauens, welcher die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Gesellschaften kennt und Ihnen klare Empfehlungen aussprechen kann.
Risiko: Auch wenn viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter informieren, so versäumen sie oft dies entsprechend zu dokumentieren, um im Zweifelsfall ihre Enthaftung festzuhalten.
Risiko: Eine Pflichtverletzung kann wie eine Verletzung der Andienungspflicht gewertet werden und hohe Strafzahlungen zur Folge haben.
Chance: Sie legen die für Sie einfachste Verordnung fest und haben nur einen Ansprechpartner.
Die Pflicht zum Arbeitgeberzuschuss und das Recht zur Förderung bedeutet, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Entgeltumwandlung grundsätzlich mit mindestens 15%* zu bezuschussen. Dies können Sie steuerlich geltend machen und damit kostenneutral für Ihr Unternehmen regeln.